Information und Entscheidung
Informieren Sie sich über unser Angebot, lassen sich dabei von uns beraten und treffen Sie eine Entscheidung.
Oder haben Sie sich bereits für den passenden geva-Test entschieden und wollen jetzt mit Ihren Schülerinnen und Schülern testen?
Was jetzt zu tun ist - die nächsten Schritte
Kooperationsvereinbarung
Wie Sie sicher schon über die Stiftung Partner für Schule NRW erfahren haben, werden die Testverfahren im Rahmen dieses Projekts in der Online-Version angeboten. Der jeweilige Test wird an Schulrechnern als Gruppentestung durchgeführt. Die Technischen Rahmenbedingungen finden Sie hier.
Die persönlichen Testangaben, aber auch die individuellen Testergebnisse unterliegen dem Datenschutz. Eine weitere Verwendung der Ergebnisse z.B. im Rahmen eines nachgeschalteten Beratungsgesprächs durch eine dritte Person (wie z.B. Lehrkraft, Berufsberater, Mitarbeiter Bildungsträger etc.) ist nicht ohne die vorherige Einwilligung der Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte möglich.
Um die datenschutzrelevanten Dinge zu regeln, hat das geva-institut ein Informations- und Einverständnisdokument entwickelt. Dies hat sich bereits im Rahmen vieler landesweiter Berufsorientierungsprojekte, wie dem Kompetenzcheck NRW, in der Praxis bewährt.
Aus diesen und weiteren wichtigen Gründen (wie z.B. die Gewährung von Sonderkonditionen für alle teilnehmenden Schulen aus NRW) ist es notwendig, dass wir die Zusammenarbeit mit Ihrer Schule in einer schriftlichen Vereinbarung regeln.
Dazu haben wir eine „Kooperationsvereinbarung für Schulen" vorbereitet.
Möchte Ihre Schule Kooperationspartner des geva-instituts werden und die Tests zu den Sonderkonditionen nutzen? Dann drucken Sie die Kooperationsvereinbarung aus, bearbeiten die dafür vorgesehene 1. Seite und schicken Sie diese an das geva-institut zurück.
Auf dieser Seite machen Sie Angaben zur Schule (Name, Anschrift), geben den Ansprechpartner (Name, Telefonnummer, E-Mail) an, definieren den gewünschten Test, die voraussichtliche Anzahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler und legen eine E-Mail-Adresse der Schule für den Empfang der Testergebnisse fest. Der Schulleiter bzw. ein(e) Stellvertreter/-in erklärt sich im Namen der Schule mit Unterschrift und Schulstempel mit den Kooperationsbedingungen einverstanden.
Im Gegenzug bestätigt die Geschäftsführung des geva-instituts die Kooperationsvereinbarung durch Gegenzeichnung und informiert Sie schriftlich über alle wichtigen Punkte zur praktischen Testdurchführung.
Für die Testung stellen wir Ihnen die gewünschte Anzahl von Zugangscodes bereit. Um Verwechslungen auszuschließen erhalten Sie für jede(n) Schüler(in) einen individuellen sogenannten „Zugangscode“, den Sie am Tag der Testung an Ihre Schüler weitergeben.
Wie wird getestet?
Die Schüler melden sich auf der vorgegebenen Webseite mit ihrem persönlichen Code an und gelangen automatisch zum ausgewählten Testverfahren. Über den Code ist sichergestellt, dass die Ergebnisse an die voreingestellte Mailadresse der Schule geschickt werden.
Die Schüler werden vollautomatisch durch den Test geleitet. Wir empfehlen Ihnen aber die Anwesenheit einer Aufsichtsperson, die für Fragen zur Computerhandhabung zur Verfügung steht. Sollten während des Tests technische Probleme auftreten (z.B. Schüler schaltet Rechner aus, etc.) helfen wir Ihnen via Telefonhotline schnell und unkompliziert weiter. Darüber hinaus erhalten Sie von uns im Vorfeld einen Leitfaden zur Organisation und Durchführung des Onlinetests.
Und die Auswertung?
Die Zustellung der Auswertungen durch das geva-institut erfolgt nach 5 Werktagen im Sammelpaket an die Schule. Die persönlichen Auswertung werden in verschlossenen Umschlägen zur direkten Weitergabe an die Schüler ausgeliefert.
Nach Leistungserbringung erfolgt die Rechnungsstellung durch das geva-institut.
Zum Download-Dokument der Kooperationsvereinbarung (mit Formblatt„Teilnahmebedingungen/Einverständniserklärung Schüler/-innen und Erziehungsberechtigte) kommen Sie hier.