Neue Förderchance für Bildungsträger

2019 wird die Vermittlung von Arbeitsuchenden einen neuen Schub bekommen: Unternehmen, die Langzeitarbeitslose einstellen, werden in den ersten Jahren bis zu 100 Prozent Lohnkostenzuschuss erhalten – bei deutlich vereinfachtem Prozedere. Dies sieht das neue „Teilhabechancengesetz“ vor.

 

Für die entsprechenden Programme der Arbeitsagenturen wird der Bund in den kommenden vier Jahren rund vier Milliarden Euro Fördergeld zur Verfügung stellen. Bildungsträgern tut sich hier ein interessantes Feld auf – nicht nur bei der Vermittlung geeigneter Kandidaten, sondern auch bei den anschließenden Coachings zur Stabilisierung der Arbeitsverhältnisse.

Das beinhaltet das Gesetz konkret

Bei der Gesetzesnovelle handelt es sich um eine Erweiterung des §16 SGB II. Sie besagt: Arbeitgeber, die eine Person aus der Zielgruppe des Teilhabechancengesetzes einstellen, erhalten in den ersten zwei Jahren des Anstellungsverhältnisses einen Lohnkostenzuschuss von 100 Prozent zum Tariflohn. In den folgenden Jahren wird der Zuschuss um jeweils 10 Prozent verringert. Stellen Unternehmen Menschen ein, die seit zwei Jahren arbeitslos sind, wird ein Lohnkostenzuschuss von 75 Prozent im ersten und 50 Prozent im zweiten Jahr gezahlt. Lohnkostenzuschüsse waren zwar auch früher schon möglich. Jetzt soll der Beantragungsvorgang jedoch deutlich unbürokratischer und damit unkomplizierter ablaufen.
Zur Festigung und Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses können Arbeitnehmer, aber auch Arbeitgeber für bis zu fünf Jahre eine begleitende Betreuung durch ein Coaching erhalten.

Doppelt interessant für Bildungsträger

Zum einen ist Ihre Vermittlungsarbeit gefordert: Es gilt, den richtigen Kandidaten zum richtigen Unternehmen zu bringen – und zwar derart, dass das Beschäftigungsverhältnis eine reelle Chance hat, von Dauer zu sein.

Besonders hilfreich sind dabei Kompetenzprofile, die Sie mit der arbeitsuchenden Person erstellen können. Die wissenschaftlich fundierten Testverfahren des geva-instituts haben sich hierbei seit Jahren bewährt. Zwei Verfahren stehen Ihnen zur Auswahl: für Personen ohne Schulabschluss beziehungsweise mit Haupt- oder Realschulabschluss das geva-test® System Aktivieren & Orientieren. Und für Kandidaten mit Abitur beziehungsweise Studium der geva-test® Neue Chancen.

Zum anderen können Sie Kandidaten nach erfolgreicher Vermittlung noch jahrelang weiterbetreuen: als Coach, um die Beschäftigungsverhältnisse zu festigen. Auch dabei helfen Ihnen die diagnostischen Ergebnisse der geva-Testverfahren als Grundlage für eine erfolgreiche Beratung. Hier geht es insbesondere um die sogenannten „Schlüsselqualifikationen“: Sie können Aufschluss über mögliche Schwierigkeiten im Arbeitsalltag geben und damit Ansatzpunkte für ein gezieltes Coaching liefern.

Partner Ihrer Förderprojekte

Das geva-institut unterstützt Sie als Bildungsträger nicht nur mit geeigneten Testverfahren zur Kompetenzfeststellung. Bereits beim Ausschreibungsverfahren von Förderprojekten stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Nutzen Sie unsere 30-jährige Erfahrung im Fördermittelbereich.

 

Wir beraten Sie jederzeit gern:

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