Umsetzung des Teilhabechancengesetzes:
Wir haben nachgefragt

 

Fast fünf Monate sind inzwischen vergangen seit Inkrafttreten des neuen § 16 i und e SGB II, auch „Teilnahmechancengesetz“ genannt. Ein Gesetz, das für Bildungsträger gute Förderchancen und langfristige Planungssicherheit in sich vereint.
Immer noch werden laufend Maßnahmen im Rahmen dieses Gesetzes ausgeschrieben, parallel ist aber auch die Umsetzung bereits in vollem Gange.
Inzwischen ist genug Zeit vergangen und wir haben nachgefragt: Wie setzen Sie das Gesetz um, welche Erfolge, welche Herausforderungen können Sie verzeichnen? Stefan Wolfram, Geschäftsführer von P.A.u.L. e.V., hat uns seine Erfahrungen mitgeteilt.

 
 
 

"Wir bereiten unsere Leute gezielt darauf vor, dass sie die sich bietenden Chancen auch nutzen können"

geva-institut: Wie setzt Ihre Einrichtung das Teilhabechancengesetz um – stellen Sie selbst langzeitarbeitslose Personen ein oder leisten Sie Vermittlungsarbeit?

Stefan Wolfram: Wir leisten zusammen mit den beiden regionalen Jobcentern Vermittlungsarbeit. Die für eine Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis infrage kommenden Personen stimmt das Jobcenter mit uns ab. Teilweise kommen sie direkt aus dem Kundenkreis der Jobcenter, teilweise aus unseren Maßnahmen „Bedarfsgemeinschaftscoaching“ und „Perspektiven eröffnen“. Da wir unsere Teilnehmer durch die vorangegangene Maßnahme bereits kennen, können wir gut einschätzen, ob sie für eine Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt bereit sind.

 

P.A.u.L. e.V.
P.A.u.L. e.V. (Projekt Arbeit und Lernen) wurde 1996 von Arbeitslosen gegründet und dann professionalisiert.
Der Verein führt hauptsächlich ESF-Maßnahmen durch.
Die Teilnehmer für die Vermittlung im Rahmen von § 16 e/i SGB II kommen aus den Maßnahmen „Bedarfsgemeinschaftscoaching“ (1:1 Betreuung langzeitarbeitsloser Personen) und „Perspektiven eröffnen“ (Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit von Langzeitleistungsbeziehern für den ersten Arbeitsmarkt)
P.A.u.L. e.V. hat drei Geschäftsstellen und sitzt in Rheinland-Pfalz
 
Wie gehen Sie auf die Unternehmen zu, an die sie Teilnehmer aus Ihren Maßnahmen als Arbeitnehmer vermitteln möchten?

Wir suchen zusammen mit dem Jobcenter geeignete Unternehmen aus und bieten diesen die Vermittlung von Arbeitnehmern an. Viele Unternehmen kennen diese Möglichkeit noch nicht, da müssen wir erst ein wenig Aufklärungsarbeit leisten. Wir stellen den vorgeschlagenen Kandidaten dann ausführlich vor und können aufgrund unserer Erfahrung den potenziellen Arbeitgebern eine hohe Wahrscheinlichkeit garantieren, dass der Bewerber für die ausgeschriebene Stelle bereit ist und das Potenzial hat, die Anforderungen zu erfüllen. Wenn wir uns diesbezüglich nicht vollständig sicher sind, vermitteln wir den Bewerber zunächst in ein Praktikum, dort stellt sich dann schnell heraus, ob eine längerfristige Beschäftigung möglich ist.

Wie reagieren die Unternehmen auf Ihre Vermittlungsangebote?

Die Unternehmen reagieren sehr aufgeschlossen!
Der größte Pluspunkt dabei ist die Übernahme der Kosten: Das verschafft den Unternehmen Risikofreiheit in den ersten Jahren. Außerdem bezahlt das Jobcenter noch notwendige Fortbildungsmaßnahmen. Die Teilnehmer werden weiterhin betreut und erhalten ein begleitendes Coaching. All dieses senkt die Einstiegsbarriere für die Unternehmen beträchtlich.

Sind die Unternehmen denn auch interessiert an einer Zusammenarbeit über die Förderung hinaus? Nach spätestens fünf Jahren müssen sie ja eigenständig für die Kosten aufkommen.

Dazu kann ich nur eine Einschätzung abgeben, durch die Praxis kann diese Frage ja noch nicht beantwortet werden. Ich denke, die Arbeitgeber sind interessiert an einer weiteren Zusammenarbeit. Schließlich sind die Arbeitnehmer nach fünf Jahren gut eingearbeitet, und die Zusammenarbeit ist ja dann schon erprobt.

Wie klappt die Arbeit der im Rahmen des Teilhabechancen-Gesetzes Angestellten, welche Schwierigkeiten treten ggf. auf?

Da die Passung und die Bereitschaft von uns vor der Vermittlung so genau abgeklärt werden, gibt es eigentlich keine Probleme mit den vermittelten Arbeitnehmern. Das ist auch besonders wichtig für uns, schließlich möchten wir den Unternehmen weiterhin unsere Teilnehmer vermitteln, da müssen wir uns schon sicher sein.

 

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 Was sind das denn für Stellen, in die Sie die Teilnehmer vermitteln?

Das sind vor allem niedrigschwellige Arbeitsstellen, wir dürfen die Bewerber nicht überfordern.
Wir hatten zum Beispiel einen Teilnehmer ohne Ausbildung, aber mit einer Vorliebe fürs Autofahren. Das Jobcenter hat den Personenbeförderungsschein bezahlt. Der Teilnehmer arbeitet jetzt als Fahrer für Funkmietwagen. Ein anderer Teilnehmer hat den Sicherheitsschutzschein gemacht und  arbeitet jetzt in einer Sicherheitsfirma. Ein weiterer Teilnehmer, der bereits eine Ausbildung zum Kaufmann hatte, wollte lieber als Bürokaufmann arbeiten. Wir konnten ihn an einen Arbeitgeber vermitteln, der die weitere Ausbildung zum Bürokaufmann selbst übernimmt.

Wie viele offene Stellen gibt es denn ungefähr in Ihrer Region, die mit Personen aus Ihren Maßnahmen besetzt werden könnten?

Da habe ich leider keinen genauen Einblick. Es sind aber auf jeden Fall mehr offene Stellen als Kandidaten zur Verfügung stehen. Viele unserer Teilnehmer sind noch nicht bereit für eine Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt. Gerade bei einer langjährigen Arbeitslosigkeit muss oft erst Motivation aufgebaut werden für ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit geregelten Arbeitszeiten.

geva-institut: Vielen Dank für das interessante Gespräch. Wir sind gespannt, wie es bei Ihnen und anderen Bildungsträgern mit der Anwendung des Teilhabechancengesetzes weitergeht.