DigitalPakt Schule – jetzt über 130.000 Euro Fördergeld erhalten

 

Mit dem im Mai 2019 verabschiedeten DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen.
Jetzt wird es ernst: Ab Juni können bereits in einigen Bundesländern Anträge auf Fördermittel gestellt werden. Insgesamt steht dafür eine beachtliche Summe bereit:
Die verfügbare Fördersumme von 5,5 Milliarden Euro ergibt rein rechnerisch für jede der rund 40.000 Schulen in Deutschland einen Betrag von 137.000 Euro für Investitionen im Rahmen des DigitalPakts.
Zwar sind noch nicht alle Bundesländer bereit, Förderanträge entgegenzunehmen, jedoch empfiehlt es sich für Schulen, bereits jetzt mit den Vorbereitungen zu beginnen - umso schneller geht es dann mit der Antragstellung.
Alles Wichtige zum DigitalPakt und wie Ihre Schule sich jetzt schon vorbereiten sollte, haben wir für Sie zusammengetragen.

 
 
 
 
 

Das muss noch passieren

Laut Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern zum Digitalpakt Schule veröffentlicht jedes Bundesland eine Förderrichtlinie, die die Bedingungen für den Abruf der Gelder, die Stelle, welche die Anträge entgegennimmt, sowie das Antragsverfahren regelt.
Damit gibt jedes Land selbst den Startschuss für die Beantragungen durch die Schulen.
Wann ist das soweit? Teilweise haben die Bundesländer bereits ihre Förderrichtlinien vorgelegt, z.B. Hamburg und Sachsen. Die meisten Bundesländer arbeiten aber noch mit Hochdruck an der Fertigstellung der Förderrichtlinien.

Wie geht's dann weiter?

Sobald die Förderrichtlinie durch das jeweilige Bundesland verabschiedet ist, können die Schulen ihre Förderanträge abschicken.

 
 
Die Antragstellung
  1. Die Schulleitung schickt das zuvor erstellte technisch-pädagogische Konzept an den Träger der Schule
  2. Der Träger sammelt die Konzepte der Schulen und leitet sie dann als Anträge an das Bundesland weiter
  3. Die zuständige Stelle beim jeweiligen Bundesland prüft die Anträge und berät die Schulen – welche Stelle das ist, ist je Bundesland verschieden
  4. Wenn das Konzept die Anforderungen erfüllt, wird der Antrag bewilligt und die Gelder zur Verfügung gestellt
 

Das können Sie jetzt schon tun

Digitalpakt Schule: Jetzt Fördergeld beantragen

Damit es nachher schneller geht, können Sie bereits jetzt mit den Vorbereitungsarbeiten beginnen:

Technisch-Pädagogisches Konzept vorbereiten

Damit sichergestellt ist, dass die Fördergelder sinnvoll eingesetzt werden, muss jede Schule mit dem Förderantrag ein technisch-pädagogisches Konzept vorlegen, das beschreibt, wie die erhaltenen Mittel eingesetzt werden sollen.

Welche Anforderungen darin im Einzelnen erfüllt sein müssen, werden die Förderrichtlinien der Länder zeigen. Die Bestandteile des Grob-Konzepts stehen jedoch bereits fest – es werden folgende Angaben gefordert:

 

 
 
Bestandteile des technisch-pädagogische Konzepts
Strategie zum Einsatz der mit den Fördermitteln geplanten Investitionen unter Berücksichtigung medienpädagogischer und didaktischer Aspekte
Technische Anforderungen für die Umsetzung der pädagogischen Strategie
Bedarfsgerechte Fortbildungsplanung für Lehrkräfte
 
 
Um Aussicht auf Erfolg zu haben, will das Konzept gut durchdacht sein - die Erstellung wird somit einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir empfehlen deshalb,  so früh wie möglich ein Grob-Konzept zu erstellen, damit die Feinarbeit umso früher beginnen kann.

geva-Tipp:

Ein stimmiges Konzept ist ausschlaggebend für die Bewilligung der Fördermittel. Warum sich also dabei nicht etwas Unterstützung holen? Einige Bildungseinrichtungen bieten das an – von der Hilfe bei der Konzept-Erstellung bis hin zur Qualitätssicherung bereits erstellter Konzepte.
Diese Leistung ist für Schulen als „…Beratungsleistungen externer Dienstleister, die einer möglichst wirtschaftlichen Umsetzung und Nutzung dienen….“, im Rahmen des Digitalpakts förderfähig.
(Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 zwischen Bund und Ländern, § 3 Abs. 4).
 
Bildungseinrichtungen, die bei der Umsetzung des DigitalPakts beraten, sind zum Beispiel:
 
Expertenmeinung
Manuel Epker, Gründer und Geschäftsführer DiCademy
Manuel Epker, Gründer der DiCademy, die Organisationen und Schulen rund um Digitale Transformation berät:
Im Vergleich zur analogen Schule  schafft die digitale Unterstützung neue Räume und Möglichkeiten von asynchronen und passgenauen Lerngelegenheiten. Dabei kann und soll ein/e Lehrende/r aber nie ersetzt werden. Die Technik bietet Schule die Möglichkeit, das Klassenzimmer zu erweitern und mobiler zu werden. LehrerInnen können sich mehr auf individuelle Lerngelegenheiten konzentrieren und Konzepte wie z.B. „Flipped classroom“ umsetzen oder auf Wissenskanäle zugreifen. Außerdem können Wissensstände und Lernverläufe von SchülerInnen schneller und genauer dokumentiert und besprochen werden und es können auf dieser Basis individuelle Lernpläne und Lernziele formuliert werden.

Neben den Herausforderungen, Basisinfrastrukturen, wie z.B. W-Lan und schnelle Internet/Netzwerkverbindung zu installieren und neue Endgeräte, wie z.B.Tablets, VR Brillen oder digitale Whiteboards etc. anzuschaffen, stehen LehrerInnen und Schulleitungen vor der Herausforderung, didaktische Konzepte für den Einsatz digitaler Medien im Unterricht  zu entwickeln und zu planen.
Bei der Umsetzung des DigitalPakts sollten Schulen zwingend darauf achten, dass alle Akteure ein gemeinsames Verständnis von Digitalisierung entwickeln und sich auf die Mehrwerte und Möglichkeiten konzentrieren. Dabei sollte auch immer die Möglichkeit bleiben, leichte Kursänderungen vorzunehmen, im Sinne einer agilen und innovativen Entwicklung für technische und didaktische Themen.

Die Fülle an Aufgaben lässt Schulen oft an dem Thema scheitern. Wir haben in vielen Weiterbildungen mit LehrerInnen gelernt, dass es an Schulen oft Einzelkämpfer bzw. einsame Vorreiter für das Thema gibt, die mit wenig Zeit oder ohne ausreichende Unterstützung mit der Aufgabe der Digitalisierung von Schule betraut wurden. Um den Umsetzungsproblemen zu begegnen, braucht es innerhalb des Systems Schule eine gemeinsame schulspezifische digitale Strategie - erst dann können sinnvolle Maßnahmen und Verantwortungsbereiche daraus abgeleitet werden. Hierfür empfiehlt es sich, in regelmäßigen Abständen Experten/Moderaroren hinzuzuziehen.

Wir von DiCademy beraten gemeinsam mit unseren Netzwerkpartnern (FHM Bielefeld und der WWU Weiterbildung) Kollegien und oder Digitalisierungsbeauftragte zu den Themen, Pädagogische Strategien in 4.0“, „technische Anforderungen digitaler Lernwelten“ und bieten individuell abgestimmte Fortbildungen im „Umgang mit digitalen Lernplattformen und Lernapps“ an.
 
 

Best Practice in der Gesamtschule Lotte-Westerkappeln

Obwohl die Förderrichtlinie in Nordrhein-Westfalen noch nicht verabschiedet ist, steckt die Gesamtschule Lotte-Westerkappeln bereits mitten in der Erstellung des technisch-pädagogischen Konzepts und beweist dabei, dass dies am besten in Teamarbeit geschieht:
Die Schule hat eine fünfköpfige Arbeitsgruppe Medien gegründet, an der auch die Schulleitung beteiligt ist. Ein Lehrer ist dabei federführend bei der Erstellung des Medienkonzepts. Zusätzlich hat sich die Schule Beratung ins Haus geholt: Ein Mitarbeiter der Kommunalen ADV-Anwendergemeinschaft West (KAAW) unterstützt wöchentlich bei grundlegenden Themen, wie z.B. der Basis-Infrastruktur

 
 
Welche Investitionen sind im Rahmen des DigitalPakts förderfähig?
  1. Der Aufbau oder die Verbesserung der schulinternen IT-Infrastruktur (leistungsfähige Internet-Leitung, flächendeckendes WLAN, vernetzte Lern-Umgebungen durch Server-Implementierung etc.)
  2. Der Aufbau und die Weiterentwicklung digitaler Lehr-Lern-Infrastrukturen (zum Beispiel Lernplattformen, pädagogische Kommunikations- und Arbeitsplattformen, Portale, Cloudangebote), soweit sie im Vergleich zu bestehenden Angeboten pädagogische oder funktionale Vorteile bieten
  3. Die Implementierung von Anzeige- und Interaktionsgeräten (zum Beispiel interaktive Tafeln, Displays nebst zugehöriger Steuerungsgeräte)
    digitale Arbeitsgeräte, insbesondere für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung oder die berufsbezogene Ausbildung
  4. schulgebundene mobile Endgeräte (Laptops, Notebooks und Tablets mit Ausnahme von Smartphones)
  5. Die Qualifizierung von Lehrkräften in Hinblick auf die Vermittlung von digitaler Medienkompetenz
 

Welche nicht?

Z.B. ein Glasfaseranschluss. Dafür ist das BMVI-Förderprogramm zuständig: https://bmdv.bund.de/DE/Themen/Digitales/Breitbandausbau/Breitbandfoerderung/breitbandfoerderung.html
Da ein Glasfaser- oder Breitbandanschluss Voraussetzung für die Bewilligung der Fördermittel des DigitalPakts ist, sollte dieser Antrag schnellstmöglich gestellt werden. Im Förderantrag für den DigitalPakt reicht die Information über eine erfolgte Antragstellung dann aus.
 
 

Trotz aller Kritik ist der DigitalPakt ein Schritt in die richtige Richtung. Natürlich gibt es noch einiges zu tun, aber ein Anfang ist gemacht.

Nun ist es an den Schulen, das Beste daraus zu machen.

 

Die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern zum DigitalPakt Schule können Sie hier ansehen: