Ein Gutschein mit vielen Vorteilen – Maßnahmen im Rahmen des AVGS

Wie der Name bereits sagt: Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (kurz AVGS genannt) der Bundesagentur für Arbeit in der Tasche können Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen an Maßnahmen teilnehmen, die der Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2, 4 und 5 SGB III in den Arbeitsmarkt dienen. Für die Durchführung der Maßnahmen sind Bildungsträger zuständig.
Mit einer Höhe von im Regelfall 2.000 Euro ist der AVGS durchaus eine lohnende Angelegenheit: Inhaltlich für den Teilnehmer, wirtschaftlich für den Bildungsträger *). Viele Bildungsträger haben eine oder mehrere Maßnahmen aus dem vielfältigen Leistungsspektrum rund um den AVGS in ihrem Programm.
Was müssen Sie beachten, um Maßnahmen im Rahmen des AVGS anbieten zu können? Wie sprechen Sie passende Zielgruppen an? Kurz: Wie machen Sie das Beste aus Ihrem Angebot?

 
 
 

Vielfältige Möglichkeiten: Welche Maßnahmen können mit dem AVGS durchgeführt werden?

Maßnahmen im Rahmen des AVGS: Darauf kommt es für Bildungsträger an
  1. Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
    z.B. Bewerbungs-Coaching und –training, individuell oder in der Gruppe
  2. Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
    z.B. berufsfeldbezogene Eignungsfeststellung und Kenntnisvermittlung, betriebliche Erprobung
  3. Heranführung an eine selbständige Tätigkeit
    z.B. Existenzgründungsberatung, auch als Einzelcoaching
  4. Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme unterstützen
    begleitendes Coaching, meist als Einzelcoaching

Zum Überblick der Bundesagentur für Arbeit

 

geva-Tipp: der AVGS kann auch für die private Arbeitsvermittlung zur Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung eingesetzt werden – dafür muss von der Agentur für Arbeit allerdings ein eigener Vermittlungsgutschein ausgestellt werden.

Ihre Zielgruppe: Wer kann einen AVGS erhalten?

Wer einen AVGS ausgestellt bekommt, liegt im Ermessen der Bundesagentur für Arbeit.

Eine Ausnahme gilt für den reinen Vermittlungsgutschein. Empfänger*innen von Arbeitslosengeld 1, die innerhalb von drei Monaten mindestens sechs Wochen arbeitslos waren und noch nicht durch die Bundesagentur für Arbeit vermittelt worden sind, haben gemäß § 45 Abs. 7 SGB III einen Rechtsanspruch auf einen Vermittlungsgutschein (AVGS mit Zielsetzung 5 Vermittlung in Arbeit).

geva-Tipp: Momentan erhalten Kunden ihren persönlichen AVGS über eine telefonische Beratung durch ihre*n Ansprechpartner*in bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Die Voraussetzungen: welche Bildungsträger können Maßnahmen im Rahmen des AVGS anbieten?

Ihre Einrichtung muss durch eine Zertifizierung nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) als anerkannter Träger zugelassen sein. Auch die angebotenen Maßnahmen müssen zugelassen sein.
Die Akkreditierung können Sie direkt bei der Deutschen Akkreditierungsstelle durchführen lassen.


Alle Infos der Agentur für Arbeit finden zur Akkreditierung finden Sie hier.

Machen Sie sich bekannt - sprechen Sie über Ihr Angebot!

Das beste Angebot ist nichts wert, wenn niemand davon erfährt.
Sorgen Sie deshalb für eine möglichst aussagekräftige Beschreibung Ihres Maßnahmenangebots auf der Plattform der Bundesagentur für Arbeit. Sowohl Sie als Träger als auch Ihre Maßnahme müssen AZAV-zertifiziert sein, um dort genannt zu werden. Beschreiben Sie die Maßnahme entsprechend der Angaben im Zertifikat. Nach Prüfung durch die Agentur für Arbeit wird Ihr Text veröffentlicht.

Auf Ihrer eigenen Website können Sie einen Schritt weiter gehen:
Informieren Sie Ihre Website-Besucher – vielen Weiterbildungs-Interessierten sind ihre Möglichkeiten rund um den AVGS nicht ausreichend bekannt.
Erklären Sie, was Interessierte von der Beantragung des AVGS bis hin zur Durchführung der Maßnahme tun müssen, um die Förderung in Anspruch nehmen zu können.
Das Gleiche gilt für Ihr Angebot: Beschreiben Sie Ihre Maßnahmen, für welche Zielgruppe diese geeignet sind und welches das Weiterbildungs-Ziel ist.
Bieten Sie Beratung per Telefon und E-Mail an, damit sich Interessierte direkt an Sie wenden können.
 
Best-Practice-Beispiel biema Donaueschingen: Interview mit Jasmin Biermann-Gässler
 
Jasmin Biermann-Gässler, Eigentümerin biema Donaueschingen
Als Anbieter von Maßnahmen im Rahmen des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins hat biema aus Donaueschingen jahrelange Erfahrung.
Das Placement-Unternehmen stellt auf seiner Website ein umfassendes Informations-Angebot zum AVGS zur Verfügung.
Wir haben mit der Geschäftsführerin und Inhaberin Jasmin Biermann-Gässler über die Hintergründe und den Erfolg ihres Vorgehens gesprochen.
Zur Website von biema
 
 

geva-institut: Frau Biermann-Gässler, was hat Sie dazu bewegt, das Thema AVGS an so prominenter Stelle auf Ihrer Website zu veröffentlichen?
Jasmin Biermann-Gässler: Das hat mehrere Gründe: Zum einen hatten wir zu Beginn der Corona-Pandemie einen massiven Rückgang der Nachfrage zu verzeichnen - die Arbeitslosenzahlen nahmen aber rasch zu. Wir haben gemerkt, dass wir unsere Vorgehensweise ändern mussten, um weiterhin im Geschäft zu bleiben.
Zum anderen wurde für uns immer deutlicher, dass die Möglichkeiten des AVGS unseren Klient*innen viel zu wenig bekannt sind: Immer wieder kommen Teilnehmer*innen als Selbstzahler und erfahren von uns, dass es eine Chance auf Förderung gibt, oder sie teilen uns mit, wenn sie schon früher über den AVGS Bescheid gewusst hätten, hätten sie eher eine Chance auf dieses Angebot gehabt.
 
Welche im Rahmen des AVGS förderfähigen Maßnahmen bietet biema an?
Von der beruflichen Trennungsbewältigung, über Ziel -und Strategieentwicklung, EDV Kompetenz als Bewerbungsgrundlage, Bewerbungscheck und -erstellung, Training für Vorstellungsgespräche bis hin zu individuellen Coaching- und Motivationsthemen, die der Situation des*der Bewerbers*in gerecht werden, bieten wir zahlreiche Maßnahmen an. Immer mit dem Ziel, den Menschen beruflich richtig zu platzieren.
 
 "Für einen Großteil der Zielgruppe ist es aus unserer Sicht eines der besten Förderprogramme die es gibt"
 
Welche Erfahrungen haben Sie mit diesem Angebot bisher gemacht, wie wird es angenommen?
Wir führen dieses Angebot seit vielen Jahren durch und sind sehr zufrieden. Für einen Großteil der Zielgruppe ist es aus unserer Sicht eines der besten Förderprogramme die es gibt. Allerdings muss man wissen, dass man keine Sicherheiten hat, das Modell sehr schwankend ist und einen nicht unerheblichen administrativen Aufwand mit sich bringt. Außerdem ist die Konkurrenz der Anbieter sehr groß.
 
Grund genug, sich von anderen Anbietern positiv abzusetzen: Insbesondere während der derzeitigen Corona-Maßnahmen bietet biema ja auch Online-Durchführungen an. Für welche Maßnahmen ist dies aus Ihrer Sicht sinnvoll und wie ist Ihr derzeitiges Verhältnis zwischen Online- und Vor-Ort-Kundenkontakt?
Wir haben immer noch mehr Präsenzveranstaltungen als Online-Veranstaltungen, was aber weniger an uns liegt, sondern vielmehr an den behördlichen Auflagen: Online-Betreuungen dürfen bis jetzt nur mit einer Sondergenehmigung und auch nur im Lockdown durchgeführt werden. Derzeit ist es ein sehr dünnes Eis, was man darf und nicht darf. Wir versuchen seit Wochen, für die Online-Durchführung eine Zertifizierung zu erhalten. Dies scheint sich aber im Moment noch etwas schwierig zu gestalten.
Während des ersten Lockdowns haben wir innerhalb von 14 Tagen über 120 Klient*innen komplett online betreut.
Unsere Erfahrung dabei war, dass alle Themen online möglich sind. Es gibt darunter natürlich Inhalte, die sich wesentlich leichter online durchführen lassen, wie z.B. Bewerbungscheck und Feedback, wie auch Vorstellungsgesprächstrainings. Ungeschickt ist es für Bewerbungsfotos und für technisch schlecht ausgestattete Klient*innen. Während des ersten Lockdowns haben wir die Klienten und Klientinnen mit der technischen Ausstattung versorgt und den Menschen in der Entwicklung ihrer digitalen Kompetenzen sehr stark geholfen.
 
In welchem Umfang haben Sie Ihre Klienten und Klientinnen ausgestattet? Mit Hard- und Software?
Ja, wir stellten Laptops, Smartphones und SIM-Karten zur Verfügung. Wir machten davor eine Abfrage, wer wie ausgestattet ist, wer welche Fähigkeiten oder nicht hat und wer von zu Hause aus dem familiären Umfeld Hilfe erwarten kann und wie die technische Situation zu Hause ist -  Internetzugang, Telefon, Technik.... Darauf aufbauend stellten wir das Equipment zur Verfügung, stellten teilweise den Menschen die Sachen vor die Haustüre, wenn sie es nicht abholen konnten.
 
Das klingt nach einem Einsatz, der deutlich über den normalen Rahmen hinausgeht – wird das in irgendeiner Weise gefördert?
Leider nicht. Wir können momentan lediglich 5% Kostenerweiterung auf unsere Preise neu zertifizieren lassen, was im Moment aber auch noch läuft, und das schon seit Juli. Keine leichte Aktion!
 
"Unser Werbeaufwand trägt Früchte, sodass im Moment auch immer mehr Menschen über unsere Marketingkampagnen auf uns aufmerksam werden."
 
Wie kommen die Klient*innen zu Ihnen? Eher über die entsprechenden Websites der Agentur für Arbeit oder über Ihre eigene Website?
Im Moment noch über die Webseite der Agentur für Arbeit. Aber unser Werbeaufwand trägt Früchte, sodass im Moment seit Kampagnenstart auch immer mehr Menschen über unsere Marketingkampagnen auf uns aufmerksam werden.
 
Welche Marketingkampagnen führen Sie denn durch?
Wir schalten z.B. Anzeigen über Google, Facebook und in Printmedien und pflegen Partnerschaften auf Messen und mit Medien.
 
Sie haben Ihr Angebot kürzlich erweitert: Nun bietet biema auch Transferleistungen an – eine sinnvolle Ergänzung! Worin sehen Sie den besonderen Wert Ihres Angebots, sozusagen Ihr USP?
In unserer Region kennen wir das gesamte Netzwerk, die Kostenträger, die Arbeitgeber, wir kennen den Arbeitsmarkt, wir wissen, welche Bildungsträger am Markt mit welchen Angeboten es gibt, haben den direkten Kontakt. Da wir uns seit vielen Jahren auf das Leistungsportfolio von Inplacement, Outplacement und Newplacement konzentrieren und Outplacement für alle Menschen salonfähig machen wollen, lag es sehr nah, Transferleistungen als weiteren Zweig unseres Unternehmens anzubieten.
 Aus meinem Studium hatte ich immer das Bild, dass Transfer keinen guten Ruf genießt und wollte deshalb diese Branche nie wirklich angehen, bis eines Tages jemand mich fragte, warum eigentlich?  Als ich meine Vorurteile mitteilte, meinte diese Person: "dann mach es doch einfach besser…" . Das war für mich und uns der Startschuss, uns an dieses Thema heranzuwagen, es anzupacken, umzusetzen und bereits heute nach 8 Monaten erste Früchte zu ernten.
 
*) Kostensatz je Einzel-Maßnahmestunde 2019: 52,70 EURO