Förder-Update: Neues und Interessantes aus dem Fördermittelbereich

Das neue Jahr ist bereits in vollem Gange – genauso auch im Bildungssektor.
Wir haben uns nach Neuigkeiten im Fördermittelbereich umgesehen und Interessantes und Aktuelles kurz für Sie zusammengefasst.
 
 

Berufsorientierungsprogramm BOP

Das bundesweite Berufsorientierungsprogramm wurde 2008 ins Leben gerufen – und gehört damit zu den „Klassikern“ im U-25-Förderbereich. Zielsetzung und Inhalt sind weithin bekannt und bedürfen keiner weiteren Erläuterung.

Sie möchten einen BOP-Antrag stellen? Jetzt wäre der richtige Zeitpunkt – vom 01.01.2022 bis zum 01.03.2022 werden Anträge entgegengenommen. Die Bestimmungen können sich jedoch je nach Bundesland unterscheiden. Erkundigen Sie sich, was für Ihr Bundesland gilt!
https://www.berufsorientierungsprogramm.de/bop/de/antragsteller/antrag-stellen/antrag-stellen

Passgenaue Besetzung

Ein Programm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

 

  • Zielsetzung der Förderung: Um die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu erhalten, sollen sie bei der Sicherung ihres zukünftigen Fachkräftebedarfs durch ein bundesweites und möglichst flächendeckendes Angebot an Beratungsleistungen und Unterstützungsmaßnahmen unterstützt werden.
  • Gegenstand der Förderung: Gefördert werden Beratungs- und Unterstützungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen, die von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kammern und anderen gemeinnützigen Organisationen der Wirtschaft mit den Zielen erbracht werden, offene Ausbildungsplätze passgenau mit inländischen Jugendlichen zu besetzen, eine Willkommenskultur für jugendliche Auszubildende und junge Fachkräfte aus dem Ausland herzustellen und die Betriebe bei deren Integration sowie der Integration von bereits in Deutschland lebenden Migrantinnen und Migranten zu unterstützen.
  • Antragsberechtigt: Kammerorganisationen und andere gemeinnützig tätige Organisationen der Wirtschaft.
  • Antragsstellung: Anträge auf Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln des Bundeshaushalts und des ESF im Sinne dieser Richtlinie sind jährlich bis zum 30. September des dem Projektbeginn vorangehenden Haushaltsjahres einzureichen.

https://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Fachkraefte/Passgenaue_Besetzung/passgenaue_besetzung_node.html

Initiative Zukunftsstarter

Das Programm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Bundesagentur für Arbeit (BA) wird fortgesetzt.
Neuer Förderzeitraum: ab Januar 2022 bis Ende 2025

 

Förderfähig:

  • Geringqualifizierte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
  • Arbeitslose
  • Berufsrückkehrende

Förderungen: Qualifizierungen (Voll-, Teilzeit), die auf einen anerkannten Berufsabschluss ausgerichtet sind:

  • Umschulungen, die - vorrangig in einem Ausbildungsbetrieb – zu einem anerkannten Berufsabschluss führen
  • Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Externenprüfung
  • Berufsanschlussfähige Teilqualifikationen
  • Maßnahmen zum Erwerb von Grundkompetenzen

https://www.arbeitsagentur.de/k/zukunftsstarter

Bildungskommunen

  • Zielsetzung der Förderung: Mit dem neuen ESF Plus-Programm „Bildungskommunen“ unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Landkreise und kreisfreie Städte bei der Weiterentwicklung ihrer Bildungslandschaft. Es geht um die Bewältigung drängender Herausforderungen im Bildungsbereich: Von der Digitalisierung über den Aufbau neuer Kooperationen und Angebote hin zum Ausbau zukunftsträchtiger Bildungsthemen.
  • Gegenstand der Förderung:
    • Auf- und Ausbau eines datenbasierten kommunalen Bildungsmanagements (DKBM)
    • Etablierung analog-digital vernetzter Bildungslandschaften
    • Erarbeitung eines ganzheitlichen Leitbildes und einer Bildungsstrategie sowie Aufbau kommunaler digitaler Bildungsportale
    • Aufbau thematischer Schwerpunkte in der Bildungslandschaft: Kulturelle Bildung, Demokratiebildung/Politische Bildung, Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE), Integration durch Bildung und Inklusion, Fachkräftesicherung/Bildung im Strukturwandel
  • Antragsberechtigt: Alle Kreise und kreisfreien Städte sind antragsberechtigt, unabhängig davon, ob zuvor eine Förderung durch Programme der „Transferinitiative“ erfolgt ist.

Antragstellung: Als Vorlagetermine sind der 31. März 2022 und der 30. Juni 2022 vorgesehen. Die Vorlagefristen gelten nicht als Ausschlussfrist. Später eingehende Anträge können unter Umständen nicht mehr berücksichtigt werden.

https://www.bmbf.de/bmbf/de/bildung/bildung-in-regionen/bildungskommunen/Bildungskommunen.html